Verhalten während des Praxisbesuchs

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Ganzkörperuntersuchung durchführen

Nach Möglichkeit sollte nur eine ausführliche Untersuchung des Kindes durchführt werden. Beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Mädchen erfolgt diese Untersuchung idealerweise durch eine Kindergynäkologin oder einen Kindergynäkologen. Die Untersuchung ist in jedem Fall als Ganzkörperuntersuchung durchzuführen.

Dem Kind Sicherheit geben

Wichtig ist hierbei ein kindgerechtes Untersuchungsverhalten. Die Symptomsuche sollte in unauffälliger Form erfolgen. Der Arzt sollte hier immer auch das Positive der Untersuchung hervorheben. Dem Kind soll bestätigt werden, dass es grundsätzlich gesund ist. Ziel ist es, dem Kind die Sicherheit zu vermitteln, dass es über seine Gewalterfahrungen frei sprechen kann.

Vertrauen aufbauen

Für eine erfolgreiche Prävention weiterer Gewalt ist es wichtig, dass die Arztpraxis eine vertrauensvolle Situation gegenüber Eltern oder Begleitpersonen schafft. Nur so können die behandelnden Ärzte ihre Vertrauensstellung im Sinne des Fallmanagements einsetzen.

Auf folgendes sollte der behandelnde Arzt dabei achten:

  • Es muss deutlich gemacht werden, dass sich der Arzt um die Gesundheit des Kindes sorgt.
  • Wertende Haltungen gegenüber Eltern oder potentiellen Tätern sollen vermieden werden.
  • Es sollen keine Beratungen und Therapien angeboten werden, die von der Arztpraxis selbst nicht geleistet werden können.
  • Nach Möglichkeit sollte eine gemeinsame Entscheidung zur Inanspruchnahme oder Information von Beratungsstellen und Allgemeinen Sozialen Diensten mit der Familie herbeigeführt werden.