Opfer von Straftaten und deren Angehörige. Aufklärung über bestehende Opferrechte, bedürfnisorientierte Weitervermittlung an polizeiexterne Opferhilfestellen, Beantwortung von Fragestellungen im Zusammenhang mit erfolgter polizeilicher Anzeigenerstattung. Besonderheit: Verschwiegenheit kann nicht zugesagt werden. Kommen in dieser Beratung bisher nicht bekannt gewordene Straftaten zur Sprache, müssen Sie durch die Opferschutzbeauftragte zur Anzeige gebracht werden.
AnsprechpartnerIn
Ute Nöthen-Schürmann
Adresse
Ostwall 11-19, Krefeld, 47798