Verhalten während des Praxisbesuchs


Ganzkörperuntersuchung durchführen

Nach Möglichkeit sollte nur eine ausführliche Untersuchung des Kindes durchführt werden. Beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Mädchen erfolgt diese Untersuchung idealerweise durch eine Kindergynäkologin oder einen Kindergynäkologen. Die Untersuchung ist in jedem Fall als Ganzkörperuntersuchung durchzuführen.

Dem Kind Sicherheit geben

Wichtig ist hierbei ein kindgerechtes Untersuchungsverhalten. Die Symptomsuche sollte in unauffälliger Form erfolgen. Der Arzt sollte hier immer auch das Positive der Untersuchung hervorheben. Dem Kind soll bestätigt werden, dass es grundsätzlich gesund ist. Ziel ist es, dem Kind die Sicherheit zu vermitteln, dass es über seine Gewalterfahrungen frei sprechen kann.

Vertrauen aufbauen

Für eine erfolgreiche Prävention weiterer Gewalt ist es wichtig, dass die Arztpraxis eine vertrauensvolle Situation gegenüber Eltern oder Begleitpersonen schafft. Nur so können die behandelnden Ärzte ihre Vertrauensstellung im Sinne des Fallmanagements einsetzen.

Auf folgendes sollte der behandelnde Arzt dabei achten:

  • Es muss deutlich gemacht werden, dass sich der Arzt um die Gesundheit des Kindes sorgt.
  • Wertende Haltungen gegenüber Eltern oder potentiellen Tätern sollen vermieden werden.
  • Es sollen keine Beratungen und Therapien angeboten werden, die von der Arztpraxis selbst nicht geleistet werden können.
  • Nach Möglichkeit sollte eine gemeinsame Entscheidung zur Inanspruchnahme oder Information von Beratungsstellen und Allgemeinen Sozialen Diensten mit der Familie herbeigeführt werden.

 

Sofern eine Kontaktaufnahme zu den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Beratungseinrichtungen notwendig wird, sollten Eltern oder Begleitpersonen über diesen Schritt vom Arzt informiert werden. Ziel der Gespräche ist es, bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch des Kindes Vorbehalte oder Bedenken seitens der Eltern bzw. Begleitpersonen gegenüber der Inanspruchnahme einer speziellen Beratungseinrichtung oder der Allgemeinen Sozialen Dienste abzubauen.

Persönliche Kenntnis der empfohlenen Einrichtungen wichtig

Die Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen freier Träger ist zu empfehlen, wenn die persönliche Problembewältigung der Familie im Vordergrund steht und keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Allgemeine Soziale Dienste sind zu empfehlen, wenn es um die Bewilligung sozialer Hilfen geht oder bereits eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. In Fällen sexuellen Missbrauchs sollte in jedem Fall Beratung durch Fachleute vermittelt werden. Im Internet finden Sie die aktuelle Fassung des Paragraphen 8a im SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" .