"Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht."
Definition Kindesmisshandlung

Projekt "Gewalt gegen Kinder"

Verifizieren der Verdachtsdiagnose

Alle erhobenen Befunde müssen zusammenfassend bewertet werden. Die Diagnose soll den körperlichen und psychischen Befund des Kindes, die familiäre Interaktion und die Familiensituation beschreiben. Es soll festgestellt werden, ob ein Kind normal entwickelt ist, ob Auffälligkeiten in seiner Entwicklung bestehen und ob diese behandlungsbedürftig sind.

Bei einem Verdacht zuerst Vertrauen schaffen

Wenn der Verdacht noch nicht ganz abgesichert ist, sollte es der Arzt zunächst vermeiden, mit der Familie bzw. den Eltern darüber zu sprechen. Wichtiger ist zunächst, das Vertrauen der Familie zu gewinnen. Das Kind sollte häufiger wieder einbestellt werden, damit sowohl zum Kind als auch zu den Eltern eine positive Beziehung aufgebaut werden kann. So stehen Sie weiterhin dem Kind und der Familie beratend zur Seite und können den Gesundheitszustand des Kindes beobachten. Es gibt keine allgemeingültige Grenze, bei der unbedingt eingeschritten werden muss. Diese Entscheidung kann der Arzt jedoch nur im Einzelfall nach Abwägung der Risiken treffen.

Unterstützung durch ein zweites Urteil bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

In einigen Fällen kann die Einholung eines zweiten Urteils erforderlich sein. Insbesondere bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch kann der behandelnde Arzt an die Grenzen seiner diagnostischen Möglichkeiten gelangen. Dann sollte auf die Konsiliaruntersuchung von Kindergynäkologinnen zurückgegriffen werden. Dabei muss allerdings abgewägt werden, ob dem Kind eine gynäkologische Untersuchung zuzumuten ist. Grundsätzlich sollten möglichst wenige Untersuchungen stattfinden.

Zusammenarbeit mit anderen Professionen

Bei der Hinzuziehung von psychologischen und sozialpädagogischen Sachverstand, können Verhaltensauffälligkeiten eher in Zusammenhang mit der Diagnose gebracht werden. Kooperationen zwischen den Ärzten und entsprechenden Professionen sind daher anzustreben.

Leitfaden

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Hilfe vor Ort

Derzeit können Sie in 1591 Einträgen (1082 mögliche Kategorien) nach AnsprechpartnerInnen in Ihrer Region in NRW suchen.

Aktuell

Die Datenbank mit den örtlichen Ansprechpartnern wurde zuletzt am 2. Mai 2024 aktualisiert.
Projektleitung:
TK Online
Projektpartner:
Landesinitiative Gesundheit von Mutter und Kind

 

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.