"Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht."
Definition Kindesmisshandlung

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Die Datenbank mit den örtlichen Ansprechpartnern wurde zuletzt am 16. August 2024 aktualisiert.
Projektleitung:
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Projektpartner:
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Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.