Eröffnung der Diagnose gegenüber Eltern oder Begleitpersonen


Eröffnungsgespräch vorbereiten

Wird der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Missbrauch bestätigt, sollte die Diagnose im Gespräch mit den Eltern oder ggf. Begleitpersonen eröffnet werden (HUTZ 1994/95; KOPECKY-WENZEL & FRANK 1995). In Fällen sexueller Misshandlung, akuter Gefährdung des Kindes bei körperlicher Gewalt oder extremer, lebensbedrohender Vernachlässigung muss vor einem solchen Gespräch der Schutz des Kindes vor weiteren Übergriffen oder einer Eskalation unbedingt sichergestellt sein. Die vernetzte Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe oder spezialisierten Beratungsstellen kann hierbei eine wichtige Hilfestellung sein.

Eröffnungsgespräch vorbereiten

Am besten wird das Gespräch mit der Darstellung der Befunde begonnen, die der Arzt bei dem Kind beobachtet hat. Die Symptomatik des Kindes bietet eine Möglichkeit, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen ("Ihr Sohn macht schon seit längerer Zeit einen sehr ängstlichen Eindruck auf mich. Haben Sie eine Vorstellung, woran es liegen kann?"). Manchmal wird in der Sprechstunde festgestellt, dass ein Kind, das wegen Husten vorgestellt wird, mehrere Hämatome aufweist. In diesen Fällen sollte den Eltern diese Befunde unbedingt mitgeteilt werden und mit ihnen über mögliche Ursachen geredet werden.