Frühe Hilfen


Etablierung früher Unterstützung und früher Hilfen:

  • Einsatz niedrigschwelliger aufsuchender Dienste, wie Hebamme/Familienhebamme, sozialmedizinische Assistentinnen des Gesundheitsamtes von Anfang an, beginnend in der Geburtshilfe,
  • Familienentlastung durch Haushaltshilfe über die Krankenkasse, Verordnung erfolgt über den Arzt,
  • Hinweis auf präventive und gesundheitsfördernde Leistungen der GKV und PKV, § 20 SGB V (11): Raucherentwöhnung, Suchtprävention, stressreduzierende Maßnahmen, Ernährungsberatung (z. B. bei übergewichtigen Müttern),
  • Hinweis auf finanzielle Unterstützung durch die „Mutter-Kind-Stiftung“ während der Schwangerschaft durch die Schwangerenberatungsstellen oder zum Zeitpunkt der Geburt in der Geburtsklinik,
  • Kontakt zu den „Frühen Hilfen“ des Jugendamtes bzw. Jugendhilfeträger, gegebenenfalls Einsatz einer Haushaltshilfe, einer sozialpädagogischen Familienhilfe, Schuldnerberatung und anderes mehr,
  • Hinweis auf Elternkurse, Müttercafe,
  • Hinweis auf Kurse zur Bindungsförderung, Safe 12), "Steep" 13), entwicklungspsychologische Förderung 14),
  • bei Überforderung zu Hause und fehlender Entlastung Hinweis auf die Möglichkeit einer frühen Aufnahme für Säuglinge ab sechs Monaten in die Kindertagesstätte, Familienzentrum,
  • interdisziplinärer Austausch der einbezogenen Stellen, Bestimmung eines Koordinators bzw. Casemanagers.