Verifizieren der Verdachtsdiagnose
Alle erhobenen Befunde müssen zusammenfassend bewertet werden. Die Diagnose soll den körperlichen und psychischen Befund des Kindes, die familiäre Interaktion und die Familiensituation beschreiben. Es soll festgestellt werden, ob ein Kind normal entwickelt ist, ob Auffälligkeiten in seiner Entwicklung bestehen und ob diese behandlungsbedürftig sind.
Bei einem Verdacht zuerst Vertrauen schaffen
Wenn der Verdacht noch nicht ganz abgesichert ist, sollte es der Arzt zunächst vermeiden, mit der Familie bzw. den Eltern darüber zu sprechen. Wichtiger ist zunächst, das Vertrauen der Familie zu gewinnen. Das Kind sollte häufiger wieder einbestellt werden, damit sowohl zum Kind als auch zu den Eltern eine positive Beziehung aufgebaut werden kann. So stehen Sie weiterhin dem Kind und der Familie beratend zur Seite und können den Gesundheitszustand des Kindes beobachten. Es gibt keine allgemeingültige Grenze, bei der unbedingt eingeschritten werden muss. Diese Entscheidung kann der Arzt jedoch nur im Einzelfall nach Abwägung der Risiken treffen.
Unterstützung durch ein zweites Urteil bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
In einigen Fällen kann die Einholung eines zweiten Urteils erforderlich sein. Insbesondere bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch kann der behandelnde Arzt an die Grenzen seiner diagnostischen Möglichkeiten gelangen. Dann sollte auf die Konsiliaruntersuchung von Kindergynäkologinnen zurückgegriffen werden. Dabei muss allerdings abgewägt werden, ob dem Kind eine gynäkologische Untersuchung zuzumuten ist. Grundsätzlich sollten möglichst wenige Untersuchungen stattfinden.
Zusammenarbeit mit anderen Professionen
Bei der Hinzuziehung von psychologischen und sozialpädagogischen Sachverstand, können Verhaltensauffälligkeiten eher in Zusammenhang mit der Diagnose gebracht werden. Kooperationen zwischen den Ärzten und entsprechenden Professionen sind daher anzustreben.