Grußworte

 

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Es steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Gerade unseren Kindern, die sich nicht selbst schützen können, steht dieses Recht zu, das Recht auf eine unversehrte Kindheit. Daraus ergibt sich ein gesellschaftlicher Auftrag, der alle angeht. Denn die Verwirklichung dieses Menschenrechts scheitert zu oft, weil Verstöße dagegen nicht wahrgenommen werden. Wir brauchen deshalb eine gemeinsame Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens.

Wer Gewalt gegen Kinder verhindern oder beenden möchte, muss sie erst einmal erkennen. Das ist keineswegs so banal, wie es sich anhört. Von Beginn an war es daher Ziel dieses Leitfadens, Ärzten eine größere Diagnosesicherheit zu geben und die vielfältigen Formen der Gewaltausübung zu beschreiben. Denn das Gesetz verbietet nicht nur körperliche Bestrafungen. Unzulässig sind auch seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen.

Zu den jüngsten Phänomenen, die auf die Würde von Kindern und Jugendlichen zielen, zählt das sogenannte Cybermobbing. Experten verstehen darunter alle Formen von Schikane, Verunglimpfung, Betrug, Verrat und Ausgrenzung mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien wie Internet und Handy.

Eine kürzlich durchgeführte repräsentative Umfrage unter Schülern im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) hat gezeigt, dass 32 Prozent der Befragten schon einmal Opfer dieser neuartigen Form des Mobbings waren. Cybermobbing ist damit ein verbreitetes Phänomen und Realität im Alltag von deutschen Schülern. Die TK hat sich deshalb entschieden, den Leitfaden um ein Kapitel zu diesem Thema zu ergänzen.

Ebenfalls neu ist das Kapitel zu "Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen in der frühen Kindheit".

Ich wünsche mir, dass auch die dritte Auflage von "Gewalt gegen Kinder" dazu beiträgt, die Zusammenarbeit und Vernetzung aller Berufsgruppen zu fördern, die sich dafür engagieren, unseren Kindern eine gewaltfreie Entwicklung zu ermöglichen. Unter www.gewalt-gegen-kinder.de finden Sie ein fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis mit Adressen, Ansprechpartnern und weiterführenden Informationen.

Allen Unterstützern und Autoren dieses Leitfadens gilt mein ausdrücklicher Dank.

Günter van Aalst
Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Leitfaden

Den Leitfaden anzeigen.

Hilfe vor Ort

Derzeit können Sie in 1588 Einträgen (1082 mögliche Kategorien) nach AnsprechpartnerInnen in Ihrer Region in NRW suchen.

Aktuell

Die Datenbank mit den örtlichen Ansprechpartnern wurde zuletzt am 26. November 2024 aktualisiert.