Verhalten während des Praxisbesuchs

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Sofern eine Kontaktaufnahme zu den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Beratungseinrichtungen notwendig wird, sollten Eltern oder Begleitpersonen über diesen Schritt vom Arzt informiert werden. Ziel der Gespräche ist es, bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch des Kindes Vorbehalte oder Bedenken seitens der Eltern bzw. Begleitpersonen gegenüber der Inanspruchnahme einer speziellen Beratungseinrichtung oder der Allgemeinen Sozialen Dienste abzubauen.

Persönliche Kenntnis der empfohlenen Einrichtungen wichtig

Die Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen freier Träger ist zu empfehlen, wenn die persönliche Problembewältigung der Familie im Vordergrund steht und keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Allgemeine Soziale Dienste sind zu empfehlen, wenn es um die Bewilligung sozialer Hilfen geht oder bereits eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. In Fällen sexuellen Missbrauchs sollte in jedem Fall Beratung durch Fachleute vermittelt werden. Im Internet finden Sie die aktuelle Fassung des Paragraphen 8a im SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" .